Hauskrankenpflege: Unsere Leistungen
Die Hauskrankenpflege Edith Weise und Töchter bietet ihnen fogende Leistiungen an:
Vertrauen aufzubauen und Unterstützung anzunehmen ist der schwerste Schritt, wenn man sich für eine Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst entscheidet.
Schwester Edith und ihr Team wollen Ihnen bei diesem Schritt helfen und mit Ihnen im Rahmen eines Erstgespräches die Möglichkeiten einer individuellen Versorgung besprechen.
Häusliche Krankenpflege SGB V
Wir sind für Sie da, wenn Sie oder Ihr Angehöriger nicht in der Lage sind, bestimmte behandlungspflegerische Maßnahmen selbst zu übernehmen.
Ihr Arzt schreibt für diesen Fall eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, auf welcher genau beschrieben ist, welche Leistungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind. Wir kümmern uns dann um die Kostenübernahme bei der Krankenkasse.
– Anlegen und Wechseln von Verbänden
– Kompressionsverbände
– An-und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
– Stomaversorgung
– Medikamentendosierung, -verabreichung,- bereitstellung
– Versorgung von Kathetern
– Kontrolle und Überwachung von Puls, Blutdruck, Blutzucker
– Injektionen
– Insulininjektion
– Blutzuckermessung
Pflegeversicherungsleistungen SGB XI
Pflege nach dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung in Sachsen Anhalt
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Die Grundpflege kann wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen und körperlicher Einschränkungen vom Patienten nicht mehr eigenständig erledigt werden, wie z.B.:
– An- und Auskleiden
– Hilfestellung bei der Pflege des Körpers und der Haut
– Duschen bzw. Baden
– Hilfe bei der Ausscheidung
– Sondenkost
– Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
– Hilfe bei der Mobilität und Transfer
– Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir unterstützen unsere Kunden durch Hilfe bei der Haushaltsführung, zum Beispiel
– bei der Reinigung des genutzten Wohnumfeldes
– beim Wäschewaschen und Bügeln
– beim Einkaufen
– Zubereiten der Mahlzeiten
– Betten beziehen
– Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Im Rahmen eines Budgets von 125,- € monatlich bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit erbringen wir Leistungen der Betreuung, Begleitung, Beschäftigung sowie Entlastung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.:
– Erledigen von Behördenangelegenheiten
– stundenweise Beaufsichtigung
– Beschäftigung wie Zeitungsschau etc.
– Verhinderungspflege
Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen und wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegrad 2 besteht, haben Sie rechtlichen Anspruch auf Entlastung – die so genannte Verhinderungspflege.
Sie kann bei Krankheit, Urlaub oder zur Entlastung des pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Auch in unseren Tagesstübchen kann Verhinderungspflege eingesetzt werden,
Pflegeberatung
Bei Pflegegeldempfängern gibt die Pflegekasse einen mindestens halbjährlichen bei Pflegegrad 2 bis 3 oder vierteljährlichen bei Pflegegrad 4 bis 5 Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst vor. Diesen übernehmen wir gern und beraten Sie auch bei allgemeinen Frage zu Pflege und Pflegebedürftigkeit.
Weiterhin können wir Sie unterstützen bei
– bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekassen
– bei Anträgen auf einen Pflegegrad
– im hauswirtschaftlichen Bereich
– bei der Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen wie
– Mittagessenversorgung,Fahrdienst,Fußpflege,Friseur,Wäschedienst, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u.a.